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In seiner 14. Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestages sprach Philipp Mißfelder am Donnerstag, den 13. November 2008, zur Novelle des Filmförderungsgesetzes. Dabei betonte Philipp Mißfelder als zuständiger Berichterstatter für die Filmförderung im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, dass Film sowohl Wirtschafts- als auch Kulturgut ist.
„Filme dienen sowohl der Unterhaltung, als auch der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Gerade wir in Nordrhein-Westfalen sind ein wichtiger Filmstandort mit einem großen wirtschaftlichen Potenzial. Deshalb ist es sehr gut, dass der deutsche Film im laufenden Jahr 2008 mit einem Marktanteil von weit über 30 Prozent der Gesamtbesucherzahlen in den deutschen Kinos einen Rekordwert erzielt hat. Dieser Marktanteil ist der beste Wert seit Beginn der Aufzeichnungen der Filmförderungsanstalt (FFA). Dank hochqualifizierter Schauspieler, vieler neuer Talente, prima Drehbücher und einer verbesserten Förderung hat die deutsche Filmwirtschaft zu neuem Selbstbewusstsein und neuer Stärke gefunden. Ich danke unserem Kulturstaatsminister Bernd Neumann MdB, dass er sich in den letzten Jahren so intensiv für den deutschen Film eingesetzt hat.
Diese positive Entwicklung wird sich durch das neue Filmförderungsgesetz fortsetzen. Deshalb ist das neue Filmförderungsgesetz ein Meilenstein. Es verkürzt beispielsweise die Sperrfrist für die Ausstrahlung von Filmen im frei empfangbaren Fernsehen von 24 auf 18 Monate“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Philipp Mißfelder.
Das Filmförderungsgesetz muss alle fünf Jahre neu gefasst werden, um veränderte Sehgewohnheiten wie beispielsweise Angebote im Internet zu berücksichtigen. Das Verfahren dauert dabei über ein Jahr, in dem alle Beteiligten – von den Produzenten, Schauspielern und Regisseuren bis hin zu den Technikern und Drehbuchautoren – gehört werden.