Am 13. Mai 2009 wurde in namentlicher Abstimmung der Gesetzentwurf zur Spätabtreibung verabschiedet. Jetzt kann das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und gleichzeitig betroffenen Eltern geholfen werden. Dazu erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Philipp Mißfelder MdB:
„Ich freue mich sehr, dass es über Parteigrenzen hinweg einen Gesetzentwurf zu Spätabtreibungen gegeben hat. Verantwortung vor dem ungeborenen Leben und gleichzeitig Schwangere in Konfliktsituationen zu unterstützen, sind die Kerngedanken des Gesetzes. Es hat sich gezeigt, dass es im Deutschen Bundestag ein gemeinsames Wertefundament in Fragen des Lebensschutzes gibt.
Eltern, deren Kind beispielsweise mit einer Behinderung auf die Welt käme, brauchen eine umfassende Beratung. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen kann nicht unter Zeitdruck gefällt werden. Aus diesem Grund haben wir eine verpflichtende Bedenkzeit von drei Tagen vorgeschrieben. Das Lebensrecht des Kindes darf unter keinen Umständen auf Grund einer Behinderung in Frage gestellt werden. Deshalb war die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes notwendig, um endlich die Praxis der Spätabtreibungen zu verbessern.“