Mittwoch, 12. Dezember 2007
Philipp Mißfelder
Vertragsfreiheit gehört als Verfassungsgut geschützt
Rede zu Managergehältern
ZP1.) Aktuelle Stunde
auf Verlangen DIE LINKE.
Haltung der Bundesregierung zur Angemessenheit von Managereinkommen in Deutschland
Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Nach den besinnlichen Worten des Herrn Kollegen Stiegler, dem ich in vielen Punkten zustimme, um das großkoalitionär festzustellen, möchte ich bezüglich Herrn Ernst den einen oder anderen Punkt anmahnen. Das Gute ist ja, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wissen, welche Politiker wie redlich argumentieren und unter welchen Konditionen sie argumentieren. Dabei ist natürlich die Veröffentlichungspflicht hilfreich, die wir als Bundestagsabgeordnete beschlossen haben und die auch umgesetzt wird. Ein Blick ins Internet verrät, dass Herr Ernst, was Besserbezahlung im Vergleich zu manchen, die hier unter uns sitzen, angeht, jemand ist, der Bescheid weiß. Herr Ernst, Sie geben an, dass Sie in der Stufe 2 sind, das heißt bis 7 000 Euro monatlich hinzuverdienen, und dass Sie in einem Aufsichtsrat sitzen, wo Sie in der Stufe 3 mehr als 7 000 Euro monatlich hinzuverdienen. Darüber hinaus geben Sie eine weitere Tätigkeit an, wozu bisher noch nicht veröffentlicht worden ist, wie viel Sie verdienen, weil die Zahlung wahrscheinlich erst im Dezember erfolgen wird.
(Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)
Von daher ist der Blick ins Internet hilfreich, weil man damit weiß, von welcher Position aus Sie hier reden. Sie gehören selber Gremien an, in denen Sie wahrscheinlich mitbeschlossen haben, wie die Bezahlung von Managern aussieht. Deshalb ist das moralische Ross, auf dem Sie sitzen, ziemlich wackelig.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Debatte hat in der vergangenen Woche auf dem Bundesparteitag der CDU begonnen. Insofern bin ich unserer Bundeskanzlerin dankbar, dass sie das Thema „Unmoralische Managergehälter“ so offensiv angesprochen hat.
(Zuruf von der LINKEN)
Der Stellenwert der Debatte ist seitdem wesentlich größer geworden, und die Debatte ist wesentlich sachlicher geworden, als dies vorher der Fall war. Es ist nämlich klargeworden, dass es eine große Spanne zwischen dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen und dem gibt, was tatsächlich in Teilen in der Wirtschaft stattfindet. Während früher der Grundsatz galt, geht es der Wirtschaft gut, dann geht es auch den Menschen gut, haben leider heute viele Menschen diesen Grundeindruck nicht mehr.
(Klaus Uwe Benneter [SPD]: Zu Recht!)
Dem müssen wir natürlich entgegenwirken. Dieser Grundsatz gilt für viele Konzerne. Leider gibt es dort aber auch schlechte Beispiele. Bei den Mittelständlern stellt sich die Situation im Durchschnitt hingegen ganz anders dar. Da gilt sehr wohl, geht es der Wirtschaft gut, geht es auch den Mitarbeitern gut, weil wir in Deutschland – das möchte ich nicht vergessen wissen – ein verantwortungsbewusstes Unternehmertum haben. Das gilt im Übrigen für die Mehrzahl der Unternehmer in unserem Land. Ich halte es für unzulässig, so zu tun, als seien alle Unternehmer mit den schwarzen Schafen, die hier bereits genannt worden sind, über einen Kamm zu scheren.
Ich meine allerdings, dass man sehr gut prüfen muss, wie weit die Regelungswut des Deutschen Bundestages und des Gesetzgebers insgesamt gehen darf. Ich halte Überlegungen, die zum Beispiel das Aktienrecht betreffen, für bedenkenswert. Hier sind ja bereits konstruktive Vorschläge gemacht worden. Es wird zu prüfen sein, wie effizient sie sind. Wenn man jedoch einerseits Mindestlöhne einführt und andererseits Maximalgehälter einführen will, dann müsste man in der Fortsetzung dieser Logik zukünftig auch Mindestgewinne garantieren. Denn wenn sich der Staat zutraut, alles festzuschreiben, dann muss er in Zukunft auch Mindestgewinne festschreiben. Dann gibt es gar keine Freiheit mehr, sondern nur noch Staat, nur noch Bestimmungen. Das lehnen wir als Union auf jeden Fall ab.
Es ist bereits gesagt worden, dass es schwarze Schafe gibt. Gerade weil in dieser Woche das Thema Mindestlohn diskutiert wird, möchte ich auf ein besonders schwarzes Schaf eingehen, nämlich auf den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post. Wenn wir hier über unmoralisches Verhalten sprechen, dann muss man auch sehen, was eigentlich passiert, wenn ein Vorstandsvorsitzender wissentlich in Kauf nimmt, dass Tausende von Arbeitsplätzen in seiner gesamten Branche zum Vorteil zwar seines Unternehmens, aber nicht der gesamten Volkswirtschaft in Gefahr geraten, und er gleichzeitig auf eine erbarmungslose Art und Weise abkassiert, wofür er sich sogar im Nachhinein in seiner eigenen Mitarbeiterzeitung entschuldigen muss. Das ist auch für unmoralisch zu halten, und das sollten sich diejenigen genau anschauen, die mit Herrn Zumwinkel kooperieren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir als Gesetzgeber müssen dafür sorgen, dass Verfassungsgüter geschützt bleiben. Dazu gehören die Vertragsfreiheit und, wie Kollege Fuchs es bereits gesagt hat, die Eigentumsrechte. Wir haben ein sehr gutes System an Kontrollen. Das ist schon mehrmals angesprochen worden. Dies sage ich vor allem an die Adresse der Linkspartei. Ihre neuen Freundinnen und Freunde von den Gewerkschaften sind bei den meisten Entscheidungen, die so getroffen worden sind, wie Sie sie hier kritisiert haben, dabei und heben die Hand. Sprechen Sie doch mit denen und sagen Sie ihnen, dass sie die Mitbestimmungsmöglichkeiten nutzen sollen, die der Gesetzgeber längst geschaffen hat und die sich in den letzten Jahrzehnten bewährt haben.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)