12.11.2008
Philipp Mißfelder
Wir sind gegen ein Korruptionsregister
Rede zum Korruptionsregister-Gesetz
4.) Erste Beratung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz)
- Drs 16/9780 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Kollege Schultz, Sie wollten mir offenbar gerade charmant zu meiner Wiederwahl als Vorsitzender der Jungen Union gratulieren. Zu meinem 29. Lebensjahr passt das auch.
Herr Schui, Sie haben gerade einen bunten Strauß an Verfehlungen bis hin zu schweren Straftaten präsentiert. Sie haben sehr viel miteinander vermischt. Dazu muss ich Ihnen sagen: Es tut mir leid, wir arbeiten im Wirtschaftsausschuss zwar nicht zusammen, sitzen aber dort zusammen. Dort haben Sie schon wesentlich bessere Beiträge geleistet als heute. Was Sie gerade gesagt haben, war schlichtweg am Thema vorbei. Das ist nicht Thema des Gesetzentwurfs, für den Herr Ströbele mit großer Verve geworben hat.
Herr Ströbele, wenn ich sehe, wie leer die Reihen bei Ihnen sind, dann muss ich sagen, dass das Interesse in Ihrer eigenen Fraktion und in Ihrer Wunschkonstellation Rot-Grün nicht so stark ausgeprägt zu sein scheint wie Ihr Engagement für den Gesetzentwurf.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die müssen jetzt den Parteitag vorbereiten!)
Ich bin angesichts des geringen Interesses Ihrer Kollegen optimistisch, dass dieses Thema nicht so offensiv vorangetrieben wird, wie Sie es gerade in Ihrer Rede getan haben.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben das schon einmal verabschiedet! Das darf man nicht vergessen!)
Ich bin der Meinung, dass wir das so nicht machen sollten.
Im Übrigen ist das, was Sie vortragen, nichts anderes als kalter Kaffee. Darüber wurde bereits mehrfach beraten. Aber nichts wurde verabschiedet, und zwar aus gutem Grund
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist schon mal verabschiedet worden!)
– es ist aber nicht Gesetz geworden –, weil man der Meinung war, dass es nicht richtig ist, einen öffentlichen Pranger zu schaffen und Menschen vorzuverurteilen, bevor eine abschließende juristische Bewertung stattgefunden hat.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Mehrheit des Bundestages war damals dafür!)
Das ist der Kardinalfehler Ihres Gesetzentwurfs: Sie sagen, ein hohes Maß an Gewissheit bezüglich der Verfehlung solle Maßstab sein. Was soll das heißen? Es gibt sicherlich bessere Möglichkeiten, gegen Korruption vorzugehen. Dass das notwendig ist, obwohl wir im europäi-schen Vergleich statistisch gesehen verhältnismäßig gut dastehen, steht außer Zweifel. Denn Korruption ist eine der Geißeln, die beispielsweise im öffentlichen Bereich eine große Rolle spielt; Herr Kollege Nüßlein hat bereits darauf hingewiesen. Wir müssen Korruption sehr ernst nehmen und sehr konsequent bekämpfen.
Ich wende mich allerdings entschieden gegen eine Stigmatisierung, die zu einer öffentlichen Vorverurteilung führt. Das ist genau das Ziel, das Sie verfolgen. Sie sagen, ein Zentralregister über unzuverlässige Unternehmen reiche deshalb nicht aus, weil nicht jeder zu jedem Zeitpunkt dazu Zugang habe; es müsse möglich sein, Menschen öffentlich an den Pranger zu stellen. Das werte ich eindeutig als eine Vorverurteilung. Mit schwarzen Listen und sonstigen Dingen, die Sie vorhaben, möchten wir nichts zu tun haben, schon gar nichts mit einem Denunziantengesetz.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Die Partei, die sonst so sehr in bestimmten Bereichen, nicht in allen, auf die Bürgerrechte verweist, versagt an dieser Stelle komplett.
(Dirk Niebel [FDP]: Das haben sie sogar in Regierungsverantwortung gemacht!)
Bei jedem Thema schreien Sie nach den Bürgerrechten, und das legt den Verdacht nahe, dass Sie sich anders als die FDP, die das bei jedem Thema macht – nicht nur dann, wenn es um ihre Klientel geht –, nur dann für die Bürgerrechte stark machen, wenn es um Ihre Klientel geht. Wenn es aber um eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe geht, die Ihnen nicht passt, wie zum Beispiel die Unternehmer, dann sind Sie schnell mit Vorverurteilungen bei der Hand und stellen sie öffentlich an den Pranger.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dirk Niebel [FDP]: Es wird jetzt klar, warum Sie wiedergewählt worden sind, nämlich weil Sie Durchblick haben! – Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben nicht zugehört!)
Der Gesetzentwurf würde, sollte er Gesetzeskraft erlangen, was tatsächlich nicht geschehen wird – wir werden ihn nämlich mit Mehrheit ablehnen –, Willkür Tür und Tor öffnen. Deshalb muss man sich bei einer zukünftigen Beratung dieses Themas Gedanken darüber machen, wie man Korruption wirksam, effizient und ohne zum Beispiel öffentliche Verleumdung zu betreiben verhindern kann. Das ist der Punkt, an dem wir, wie ich glaube, viel zu tun haben. Wir können im Bereich des Vergaberechts einiges machen. Der Vorschlag des SPD-Kollegen Schultz, über Schwerpunktstaatsanwaltschaften nachzudenken, ist sicherlich sinnvoll. Das würde allerdings nicht in unsere Zuständigkeit fallen. Das tun die Länder konsequent, und Sie haben die positiven Beispiele gerade genannt.
Was mich massiv stört – ich glaube, das ist in dieser Debatte ganz klar herausgekommen –, ist der Eindruck, den Sie mit der Länge dieser Debatte erwecken. Sie haben nur ein Bild der Unternehmer vor Augen. Sie zeichnen, wie es Herr Schui in seiner Rede getan hat – zweifellos haben Sie das etwas eleganter getan als Herr Schui, der alles in einen Topf gerührt hat –, ein Bild des Unternehmers, der per se korrupt ist. Zumindest legen Sie diesen Verdacht nahe. Als hätte der Deutsche Bundestag in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage nichts Wichtigeres zu tun,
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, nun kommen Sie doch nicht damit! Sie hatten sechs Jahre Zeit, das zu machen!)
als sich in der Kernzeit, in der es auch um den öffentlichen Diskurs geht und nicht darum, Erklärungen zu Protokoll zu geben, so lange mit einem Gesetzentwurf zu beschäftigen, der schon einmal an anderer Stelle abgelehnt worden ist.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht von uns!)
Sie tun so, als ob das Wohl und Wehe der deutschen Wirtschaft oder des öffentlichen Gemeinwesens in Deutschland daran hinge, ob dieses Gesetz zustande kommt oder nicht. Das halte ich für unangebracht. Ich glaube auch, dass das der Problemstellung, die wir aktuell angesichts der nun drohenden Wirtschaftskrise haben, nicht entspricht.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lächerlich!)
Wir sind gegen ein Korruptionsregister. Wir sind für eine effiziente Bekämpfung der Korruption. Das kann mit einer Stärkung der Staatsanwaltschaften geschehen. Das kann auf anderer Ebene besser als mit Ihrem Gesetzentwurf geschehen. Deshalb werden wir ihn ablehnen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
philipp-missfelder.de