13.05.2009
Philipp Mißfelder
Werbeeinschränkungen – Aktionismus nicht sachgerecht
Rede zu bei bestimmten Werbeformaten und -inhalten
14.) Beratung Antrag FDP
Presse- und Medienvielfalt sichern - Wettbewerb stärken, Werbung entbürokratisieren
- Drs 16/12472 -
Die Verantwortung der Medien, Informationen zu sammeln, aufzubereiten und weiterzugeben und damit Zuschauern, Zuhörern oder Lesern zuverlässig Nachrichten und Fakten zu vermitteln, ist angesichts einer immer komplexer werdenden Gesellschaft und wachsender globaler Vernetzung heute größer denn je. Diese Verantwortung der Medien wird aber im Spannungsfeld einer sich rasant wandelnden Mediennutzung wahrgenommen. Durch das Internet und durch die digitalen Medien ist der ständige und ungehinderte Zugriff auf aktuelle Informationen heute Realität und Grundvoraussetzung unseres Handelns geworden. Dennoch bleibt es gerade wegen der Schnelligkeit der Informationsverbreitung und der steigenden Komplexität der Themen Hauptaufgabe für Medien und der Journalisten, für eine unabhängige, unvoreingenommene und vertrauenswürdige Berichterstattung zu sorgen.
Dieser Auftrag der Medien ist in Deutschland besonders klar umrissen. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung sind in Art. 5 des Grundgesetzes geschützt. Die Gewährleistung der Presse- und Medienfreiheit ist daher eine Staatsaufgabe, die wir sehr ernst nehmen. Unser Ziel ist deshalb eine neue Medienordnung, die der Bedeutung der Medien als Kultur- und Wirtschaftsgut gerecht wird. Eine neue Medienordnung soll auch in Zukunft Meinungsvielfalt, Qualität und wirtschaftliches Wachstum auf allen Märkten garantieren. Dabei bekennen wir uns ausdrücklich zum dualen System in Deutschland. Das Markenzeichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss dabei die Qualität sein. Aber auch der private Rundfunk hat eine gesellschaftliche Verantwortung und darf auf Qualität in seinem Programm nicht verzichten. Deshalb müssen zukünftig Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den privaten Anbietern von Rundfunk und Fernsehen neue Geschäftsmodelle unabhängig von der Entwicklung des Werbemarktes ermöglichen. Ob dies über den Weg einer Grundverschlüsselung oder über andere, programmbegleitende Maßnahmen geschieht, wird sich in Zukunft zeigen und muss im Grunde auch der Markt entscheiden.
Auf eines müssen wir jedoch in unserer Medienpolitik achten: dass unsere im europäischen und internationalen Vergleich einzigartige Rundfunklandschaft erhalten bleibt. Und dazu gehört, dass wir weitere Werbebeschränkungen und Werbeverbote auf nationaler und europäischer Ebene grundsätzlich gründlich prüfen sollten. Aktionismus, der regelmäßig auf sehr bedauerliche Vorfälle, beispielsweise durch den Missbrauch von Alkohol durch Jugendliche, folgt, halten wir nicht für sachgerecht. Wenn infolge dieser Vorfälle stets die Forderung nach Werbebeschränkungen erfolgt, müssen sich alle Beteiligten darüber im Klaren sein, dass mit derartigen Maßnahmen massiv in die Finanzierungsmöglichkeiten privater Anbieter von Presse- und Mediendiensten eingegriffen wird.
Hier ist es die Aufgabe der Politik, eine genaue Abwägung zwischen der Medienvielfalt in unserem Land und den berechtigten Schutzanliegen nicht zuletzt von Kindern und Jugendlichen vorzunehmen. Diese Abwägung sollten sich alle Verantwortlichen nicht leicht machen. Und hier ist es unsere Auffassung, dass besonders Eltern der Verantwortung gegenüber ihren Kindern wieder mehr gerecht werden müssen. Dies erscheint uns als das bessere Mittel, anstatt auf jedes auftauchende gesellschaftliche Phänomen immer sofort mit der Forderung nach neuen Verboten zu reagieren.
Denn eines ist gerade angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise nicht mehr zu übersehen: Bereits heute führt das signifikante Schrumpfen des Werbemarktes für die nicht wenigen Presse- und Mediendienste zu einer existenzgefährdenden Krise. Viele Verlage oder private Sendeanstalten kämpfen mit einem Einbruch der Werbebuchungen. Redaktionen werden verkleinert, Dienste eingestellt, der Umfang von Zeitungen nimmt ab. Und genau deshalb hat das unionsgeführte Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Zuge der Ressortabstimmung auch fachliche und wirtschaftspolitische Argumente zum „Nationalen Aktionsplan Alkohol und Tabak“ vorgetragen, der unter anderem ein weitreichendes Werbeverbot vorsah. Das Bundeskabinett wird sich entgegen der ursprünglichen Intention der Drogenbeauftragten nun nicht mehr mit dem Aktionsplan befassen; denn bei einem Verbot für alkoholhaltige Markenangebote würden alle Medien mit einem jährlichen Einnahmeausfall von etwa 560 Millionen Euro rechnen müssen.
So wichtig die Alkoholprävention selbstverständlich ist, so ernst müssen wir auch die Medienvielfalt in Deutschland nehmen. Werbebeschränkungen stellen unweigerlich einen Eingriff in die wirtschaftliche Grundlage von Medienunternehmen dar und können angesichts eines ohnehin aufgrund der Wirtschaftsentwicklung zurückgehenden Werbemarktes zu einem weiteren Verlust an Meinungs- und Pressevielfalt führen. Dessen sind wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bewusst. Und hier haben wir auch gehandelt. Deshalb betrachten wir den Antrag der FDP auch als erledigt und lehnen ihn ab.